1. Zuschussgegenstand Mit dem gegenständlichen Projekt „KMU.DIGITAL 3.0" - Modul Beratung sollen
Digitalisierungsprojekte in KMU angeregt werden, die sich bislang mit den Potenzialen und Herausforderungen der Digitalisierung noch nicht tiefergehend befasst haben Gegenstand des Projekts ist die Beratung von KMU bei Digitalisierungsprojekten (= externe Beratungskosten), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:
• Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen (inkl.Ressourcenoptimierung)
• Einführung oder Verbesserung von E-Commerce und Online Marketing
• Einführung oder Verbesserung der Cybersecurity
• Einführung oder Verbesserung von digitalen Verwaltungsprozessen
2. Zuschusswerber
2.1 Zuschusswerber Zuschusswerber sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die imeigenen Namen und auf eigene Rechnung a. ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen und b. als KMU im Sinne der Empfehlung der EK betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt ABl. Nr. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff, gelten (Empfehlungen der Kommission 2003/361/EG; siehe Anhang I) und c. über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
2.2 Ausgeschlossene Zuschusswerber: Folgende Unternehmen und Projekte sind von einem Zuschuss ausgeschlossen:
a. Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur.
b. Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum deren Tätigkeit somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden stehen.
c. Gemeinnützige Vereine
d. Gebietskörperschaften
Stand: Jänner 2021
4 Hinsichtlich der Beteiligung von Gebietskörperschaften bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts an Zuschusswerbern gelten die Bestimmungen der KMU-Definition gem. EU-Wettbewerbsrecht sowie der De-minimis Verordnung, siehe dazu Anhang I.
2.3 Weitere Ausschlussgründe Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, darf bzw. dürfen gegen den Zuschusswerber bzw. bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung
a. kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder
b. die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger nicht erfüllt sein.
3. Zuschussfähige Kosten und Maßnahmen
3.1 Modul Beratung Es werden Beratungen durch für das Programm zugelassene Experten zu unterschiedlichen Schwerpunkten/Themen und in verschiedener Tiefe bezuschusst. Dabei wird mittels differenzierter Zuschusshöhe besonderes Augenmerk darauf gelegt, die bisher noch nicht digital affinen Unternehmen zum Einstieg in die Digitalisierung zu motivieren und ihnen die nächsten Schritte aufzuzeigen.
Um dies zu erreichen, werden im Zuge des Moduls Beratung folgende Toolboxen - aus denen nachfolgende Tools gewählt werden können - bezuschusst:
Toolbox „KMU.DIGITAL 3.0 Status- und Potenzialanalysen"
Tool PA1: Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
Tool PA2: E-Commerce und Online Marketing
Tool PA3: IT- und Cybersecurity
Toolbox „KMU.DIGITAL 3.0 Strategieberatung"
Tool SB1: Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
Tool SB2: E-Commerce und Online Marketing
Tool SB3: IT- und Cybersecurity
Tool SB4: Digitale Verwaltung
Alle Beratungsberichte des Moduls Beratung sind in dem von der WKÖ angebotenen OnlineService vom Berater unter
https://kdbb.wkoratgeber.at zu dokumentieren.
3.1.1 Toolbox „KMU.DIGITAL 3.0 Status- und Potentialanalysen" Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes des KMU. Sie zeigen mittels strukturierter Methode den Handlungsbedarf auf und geben dem Unternehmen somit Orientierung in den wesentlichen Bereichen der Digitalisierung. Die Beratungen dieser Toolbox können persönlich oder ausschließlich digital durchgeführt werden. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Stand: Jänner 2021
a. Es muss vom Auftraggeber (und somit Fördernehmer) gegenüber dem Berater die ausdrückliche Zustimmung zur digitalen Durchführung gegeben sein. Der Nachweis dieser Zustimmung ist (vorerst) keine Förderbedingung.
b. Es muss eine Videoverbindung zwischen Auftraggeber und Berater verwendet werden, sodass ein Sichtkontakt und das Arbeiten mit gemeinsamen Dokumenten möglich ist.
c. Die digitale Durchführung der Beratung ist in den Beratungsberichten unter
https://kdbb.wkoratgeber.at vom Berater unter Angabe der Beratungsdauer zu dokumentieren. Folgende Tools können in dieser Toolbox in Anspruch genommen werden:
3.1.1.1 Tool PA1: Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
(Potentialanalyse)In diesem Tool werden gemeinsam mit einem durch incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH zertifizierten Certified Digital Consultant (CDC-zertifizierter Berater) in einem Gespräch allgemeine digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysiert. Digitalisierungslandkarten und Trend-Kärtchen helfen dabei.
Zunächst legt das KMU gemeinsam mit dem Berater die wichtigsten Trends fest und definiert die Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben. Anschließend werden Ist- und SollDigitalisierungsgrad bestimmt. Am Ende der Analyse steht ein strukturierter Überblick über die Chancen und Risiken sowie ein grober Plan für die Möglichkeiten zur Umsetzung.
Somit werden Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, aber für die Zukunft relevant sind, angesprochen sowie der Blick für die Auswirkungen der Digitalisierung auf das eigene Unternehmen geweitet und geschärft. Das BMDW behält sich vor, anlassfallbezogen auch vergleichbar oder höher qualifizierte Berater zur Durchführung dieser Maßnahmen zuzulassen.
Außerdem können zugelassene Berater temporär oder dauerhaft als für das Förderungsprogramm auswählbare Berater auf der Einreichplattform gesperrt werden. Gründe für diese Sperre können z.B. mehr als 30 offene Beratungen im Zeitraum der 2 folgenden Monate
(Reservierungsfrist von KMU DIGITAL), wiederkehrende Unregelmäßigkeiten bei eingereichten Unterlagen oder andere objektivierbare Gründe sein, die der eingerichtete Beirat festlegt. Eine Sperre auf Grund von mehr als 30 offenen Beratungen im Reservierungszeitraum von 2 Monaten kann auf Antrag des Beraters aufgehoben werden, wenn die Grenze von 15 offenen Beratungen unterschritten ist. Die betroffenen Förderwerber werden von der WKÖ über diesen Umstand verständigt und können einen anderen Berater wählen.
Das Tool PA1: Geschäftsmodelle und Prozesse (Potentialanalyse) dauert in der Regel einen
Halbtag.
3.1.1.2 Tool PA2: E-Commerce und Online Marketing (Statusanalyse)
In diesem Tool werden zur Förderung und Forcierung des österreichischen E-Commerce Angebots bestehende Websites und Webshops der KMU individuell evaluiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Stand: Jänner 2021
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Dazu wird ein einheitlicher Prüfkatalog verwendet, der vom österreichischen E-Commerce Gütezeichen erarbeitet wurde. Bei einem Beratungsgespräch bekommt das KMU eine Statusanalyse seiner E-Commerce Aktivitäten und Handlungsfelder für Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen.
In diesem Tool werden Mitglieder der Fachverbände UBIT sowie Werbung und Marktkommunikation eingesetzt, die das Zertifikat „Certified E-Commerce & Social Media Expert" (CESE) der WIFI Zertifizierungsstelle oder "Certified eCommerce & Social Media Consultant" der incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH vorweisen können.
Das BMDW behält sich vor, anlassfallbezogen auch vergleichbar oder höher qualifizierte Berater zur Durchführung dieser Maßnahmen zuzulassen. Außerdem können zugelassene Berater temporär oder dauerhaft als für das Förderungsprogramm auswählbare Berater auf der Einreichplattform gesperrt werden. Gründe für diese Sperre können z.B. mehr als 30 offene Beratungen im Zeitraum der 2 folgenden Monate (Reservierungsfrist von KMU DIGITAL), wiederkehrende Unregelmäßigkeiten bei eingereichten Unterlagen oder andere objektivierbare Gründe sein, die der eingerichtete Beirat festlegt. Eine Sperre auf Grund von mehr als 30 offenen Beratungen im Reservierungszeitraum von 2 Monaten
kann auf Antrag des Beraters aufgehoben werden, wenn die Grenze von 15 offenen Beratungen unterschritten ist. Die betroffenen Förderwerber werden von der WKÖ über diesen Umstand verständigt und können einen anderen Berater wählen.
Das Tool PA2: E-Commerce und Online Marketing (Statusanalyse) dauert in der Regel einen
Halbtag.