Art der Förderung
Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
7 % der förderfähigen Investitionen und
14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
Untergrenze: EUR 5.000,– ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z. B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,– belaufen.)
Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d. h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).